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   RG, 29.11.1927 - I 927/27   

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RG, 29.11.1927 - I 927/27 (https://dejure.org/1927,600)
RG, Entscheidung vom 29.11.1927 - I 927/27 (https://dejure.org/1927,600)
RG, Entscheidung vom 29. November 1927 - I 927/27 (https://dejure.org/1927,600)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Finden die Vorschriften des § 49 a MSchG. auch auf neu geschaffene Räume im Sinne des § 16 des Reichsmietengesetzes und der §§ 33--33 b MSchG. Anwendung? 2. Können Einzelhandlungen, die teils vor, teils nach der Änderung der für sie in Betracht kommenden Normen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 62, 1
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65

    "Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer

    Die Verschiedenheit der Strafgesetze während der Dauer einer fortgesetzten Handlung hindert es aber nicht, die Tat im ganzen nach derjenigen gesetzlichen Bestimmung zu beurteilen, die zur Zeit der Begehung der letzten Einzelhandlung in Geltung war (RGSt 43, 355; 62, 1, 5; BGH Urteil vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 417/56 -, insoweit BGHSt 10, 62 nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats

    Schon daraus ergibt sich, daß in diese nur Handlungen einbezogen werden können, die den gesetzlichen Tatbestand erfüllen und als solche strafbar sind (RGSt 50, 244; 62, 1, 3; 71, 341, 343).
  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 510/73

    Verurteilung wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit

    Deshalb und weil der im Schuldspruch erfaßte Sachverhalt auch nach dem Opiumgesetz strafbar war, hat die Strafkammer zutreffend allein das zur Zeit der Tatvollendung geltende Betäubungsmittelgesetz zur Anwendung gebracht (vgl. RGSt 43, 355, 357; 62, 1, 5; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 417/56 - und vom 28. Juni 1966 - 1 StR 414/65 - S. 29, wiedergegeben bei Dallinger MDR 1967, 12).
  • BGH, 28.05.1954 - 1 StR 436/53

    Rechtsmittel

    Die am 19. September 1949 in Kraft getretene Neufassung des MilRegG 53 ist mit Recht auf die ganze Tat angewandt worden (RGSt 62, 1, 5 f); die vorherliegenden Teilhandlungen waren nicht straflos, sondern nach den Artt I, Abs. 2 c, VIII des älteren MilRegG 53 strafbar.
  • BGH, 03.09.1974 - 5 StR 328/74

    Überbesetzung der Strafkammer und Entzug des gesetzlichen Richters - Verstoß

    Ändert sich das Gesetz während der Dauer einer Fortsetzungstat, so ist die gesamte fortgesetzte Handlung nur nach dem Gesetz zu beurteilen, das zur Zeit des letzten Einzelaktes gilt (BGH 1 StR 414/65 vom 28. Juni 1966, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1967, 12; 1 StR 417/56 vom 21. Dezember 1956; RGSt 43, 355, 356, 357; 62, 1, 5, 6; 71, 92, 94).
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